1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebene AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Preis & Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden in Euro und exkl. 20 % MwSt. angegeben. Innergemeinschaftliche Lieferungen ohne MwSt. wenn UID-Nr. vorhanden. Versandkosten und Verpackungsspesen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Bei Stornierung des Auftrages werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch bei Konsumentengeschäften berechtigt, neben allfälligen sonstigen Schäden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Mahn - und Inkassospesen sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtforderung stehen zu ersetzen.
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3. Herstellung & Lieferzeit
Alle von uns produzierten Speisekarten werden in Handarbeit hergestellt, daher sind minimale Größenabweichungen möglich. Farbabweichungen sind druckbedingt möglich. Alle unsere Produkte werden mit einem Herstellernachweis (Impressum) auf der Rückseite versehen.
Die Lieferzeit beträgt nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Freigabe des Logos ca. 3-4 Wochen. Wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten Lieferfristen als Zirkafristen, geringfügige Überschreitungen bleiben daher ohne rechtliche Konsequenz.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz.
Für event. Rechtsstreitigkeiten ist das am Firmensitz sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden und wird inländische Gerichtsbarkeit vereinbart.
Werbebilder der Karten dürfen für unsere Internetwerbung und Druckwerbung verwendet werden.